Evangelische Steigkirchengemeinde

Bad Cannstatt

Trauung

Schön, dass Sie sich kirchlich trauen lassen möchten und damit um den Segen Gottes für Ihr gemeinsamen Leben bitten!

Im Gemeindebüro können Sie klären, ob Ihr Wunschtermin möglich ist.

Im Traugespräch mit Ihrem Pfarrer besprechen Sie zum einen inhaltliche Fragen, zum Beispiel Ihre Wünsche und Erwartungen im Blick auf die Ehe und welche Rolle dabei Gott und der Glaube spielen.
Zum andern kommen im Traugespräch alle praktischen Fragen und Wünsche zum Ablauf und zur Gestaltung des Gottesdienstes zur Sprache: Welchen Trauspruch sollen wir wählen? Wie wird die Kirche geschmückt? Wer macht Musik? Welche Lieder sollen gesungen werden? Können Angehörige und Freunde den Gottesdienst mitgestalten? Wann müssen wir aufstehen? Darf während des Gottesdienstes fotografiert werden?
Das Traugespräch wird einige Wochen vor der Trauung geführt, so dass das Besprochene ohne Zeitdruck vorbereitet werden kann.

Wenn Sie Mitglieder verschiedener Kirchen sind, können Sie sich natürlich auch kirchlich trauen lassen: Entweder Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche evangelisch trauen unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Dann nehmen Sie am besten als erstes mit der evangelischen Seite Kontakt auf. Oder Sie lassen sich katholisch in einer katholischen Kirche trauen unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers. Dann wenden Sie sich zuerst an das katholische Pfarramt. Sie können sich natürlich auch ausschließlich evangelisch oder ausschließlich katholisch trauen lassen. Beide Kirchen erkennen die jeweilige Trauung an. Soll die evangelisch geschlossene Trauung von der katholischen Kirche als vollwertig anerkannt werden, nehmen Sie bitte zusätzlich rechtzeitig Kontakt zu Ihrem katholischen Seelsorger auf.

Ab sofort sind in der Steiggemeinde „Gottesdienste anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen, von denen zumindest eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ nach der entsprechenden Ordnung vom 23. März 2019 künftig zulässig.
(Bescheid vom 27. August 2021)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Pfarrer Til Bauer oder ans Gemeindebüro.